Das Lieferkettengesetz in der Praxis
Das deutsche Lieferkettengesetz verlangt sowohl größeren also auch - wenn auch nur indirekt - kleineren Unternehmen einiges ab. Eine fundierte Vorbereitung kann vor unliebsamen Überraschungen wie Geldstrafen oder anderen Sanktionen schützen.
Stefan Faßbinder von Höveler Holzmann gelang es in seinem Vortrag am 25. Oktober, die Komplexität des neuen Lieferkettengesetzes und die damit erforderlichen Vorbereitungen von Unternehmen kompakt zusammenzufassen. Auch wenn zunächst (ab Januar 2023) nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten betroffen sind, können sich kleinere Unternehmen nicht entspannt zurück lehnen. Denn bereits 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen und durch Schneeballeffekte kommen sogar kleinere Unternehmen mit dem neuen Gesetz in Berührung.
Es sei daher wichtig, so der Experte, sich intensiv mit dem deutschen Gesetz, bei dem es um Menschenrechts- und bestimmten Umweltrisiken gehe, zu befassen. Denn auch die EU sehe Handlungsbedarf durch eine entsprechende Gesetzgebung. Betroffenen Unternehmen empfahl Faßbinder, sich gezielt und systematisch auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten. Dazu gehöre eine umfassende Erfassung des Status quo sowie Risikobewertungen, die die Grundlage von konkreten Maßnahmenplänen bildeten.
Wie dies in der Praxis aussehen könnte, zeigte Faßbinder am Beispiel des Ansatzes von Höveler Holzmann. Was dieser beinhaltet, können Sie der Präsentation entnehmen, die Sie nebenstehend als Download-Angebot finden.